Konfessionelle Identität und gemeinsames Leben in der EFG Duisburg-Mitte

1. Grundlegendes

Entgegen einer Gemeindeordnung, die ausführlich alle Belange einer Gemeinde für einen großen Zeitraum verbindlich regelt, ist eine Handreichung ein Weg, wie wir gemeinsam gewonnene Erkenntnisse vergangener Jahre kurz und bündig festhalten und wieder ins tägliche Gemeindeleben bringen wollen. Eine Handreichung ist prinzipiell erkenntnisoffen, d.h. offen für Erkenntnisse und Erfordernisse, die sich aus dem Gemeindealltag notwendigerweise ergeben. Leitend für diese Handreichung waren für die Gemeindeleitung die Stichworte: Konfessionelle Identität, Mitgliedschaft und Seelsorge.

1.1 Vorwort

Diese Handreichung ist als Hilfe und zur Orientierung für jedes Gemeindemitglied der EFG Duisburg-Mitte gedacht. Sie soll Glaubensüberzeugungen und einige Erkenntnisse der Gemeinde in Mitgliedschafts- und Lebensfragen festhalten, die uns in jüngster Zeit wichtig geworden sind und die uns zu einem evangeliumsgemäßen und guten Umgang untereinander anleiten wollen. Die hier festgehaltenen Erkenntnisse sind damit prinzipiell immer auf das größere und bessere Leben hin veränderbar.

2. Konfessionelle Identität

Wir sind mit anderen Kirchengemeinden zusammen evangelisch, jedoch mit unseren eigenen (baptistischen) Traditionen und Akzenten. Sie stammen aus dem geistigen Erbe der Täuferbewegung und der englischen Reformation des 16. Jahrhunderts. Wir gehören zum „Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K. d. ö. R“, der auf den Ebenen der ev. Allianz, der Vereinigung ev. Freikirchen und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK)  mit anderen Kirchen zusammenarbeitet. International nennen wir uns Baptisten.

Die Taufe ist für uns Zuspruch und Anspruch Gottes auf das ganze Leben des Glaubenden. Der Taufe geht nach unserem Verständnis die persönliche Entdeckung des Menschen voraus, dass er Gott in Jesus Christus glauben kann. Als ein ganzheitliches Geschehen besiegelt die Taufe diese Erfahrung, spricht dem Glaubenden die beständige Liebe Gottes zu und ermöglicht durch die verliehene Kraft des Geistes die persönliche Antwort mit dem ganzen Leben. Wir legen Wert auf die persönliche Erfahrung der Gegenwart Gottes und einen persönlich verantworteten Glauben.

Das Abendmahl praktizieren wir prinzipiell als offenes Abendmahl. Alle Glaubenden sind unabhängig von ihrer Konfession zum Abendmahl eingeladen, da Jesus selbst der Einladende ist, und das Abendmahl damit prinzipiell ökumenisch gefeiert werden soll.

Die Ortsgemeinde ist selbstständig und eigenverantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens, für die Finanzierung sowie für unsere christliche Weltverantwortung.

Der Zusammenschluss zum „Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland“ dient der besseren und gemeinsamen Bewältigung überregionaler und internationaler Aufgaben. Unsere Glaubensüberzeugungen sind dokumentiert in der „Rechenschaft vom Glauben“, die in ihrer revidierten Fassung 1995 verabschiedet wurde.

3. Gemeinsames Leben in der EFG Duisburg-Mitte

3.1 Mitgliedschaft

Jedes Gemeindemitglied ist herzlich zur Mitarbeit mit seinen Begabungen eingeladen, damit das gemeinsame Leben und der Kreislauf von Nehmen und Geben bestehen bleiben.

3.1.1 Taufe und Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird erworben

  • durch die Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens,
  • durch Überweisung von einer anderen Gemeinde unseres Bundes,
  • durch Aufnahme aus bekenntnisverwandten Gemeinden
  • oder durch das persönliche Bekenntnis des Glaubens derer, die an ihrer Kindertaufe aus Gewissensgründen festhalten.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • durch schriftliche Austrittserklärung,
  • durch Streichung aufgrund eines Beschlusses der Gemeindeversammlung,
  • durch Überweisung in eine andere Bundesgemeinde,
  • durch Entlassung in eine bekenntnisverwandte Gemeinde,
  • durch anhaltende Verweigerung der Zahlung des Mitgliedsbeitrages, nach Beschluss in der Gemeindeversammlung,
  • durch Tod.

3.1.2 Organisation/Finanzen und Mitgliedschaft

Damit das gemeinsame Leben in der Gemeinde organisatorisch und finanziell gelingt, kommt der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedes eine große Bedeutung zu, besonders in den folgenden Bereichen:

  • Wir wollen in der Gemeinde nicht, dass einer auf Kosten des anderen lebt und dadurch Unzufriedenheit und Ungerechtigkeit in der Gemeinde (Unterhalt für Gemeindezentrum und Hauptamtliche Mitarbeiter) entsteht. Damit die Abgaben an Bund und Landes- verband jährlich geleistet werden können, wird von jedem Gemeindemitglied die freiwillige Entrichtung eines monatlich regelmäßigen Gemeindebeitrages erwartet, dessen Höhe sich nach den persönlichen Einkünften richtet. Ausnahmen in sozialen Härten werden mit dem Pastor/Kassierer abgesprochen. Wenn über längere Zeit (ca. 1 Jahr) unbegründet keine Beitragszahlung erfolgt, kann eine Streichung erfolgen.
  • Bei Umzügen, Veränderungen des Personenstandes (z.B. durch Heirat), Veränderung der Bankverbindung und Adressen (Telefonnummer u. E-Mail-Adressen), Erkrankungen und Todesfällen erwarten wir, dass diese umgehend dem Pastor, Kassierer oder einem Mitglied der Gemeindeleitung mitgeteilt werden. Wenn aufgrund fehlender Adressenangaben keine Kontaktaufnahme zu einem Mitglied über längere Zeit (ca. 1 Jahr) mehr möglich ist, kann eine Streichung erfolgen.
  • Bei anstehenden Hochzeiten bitten wir um ein rechtzeitiges Gespräch mit dem Pastor.
  • Die Ausstellung von Referenzen und Beglaubigungen bitten wir rechtzeitig in Absprache mit dem Pastor zu beantragen.

3.2 Seelsorge

Seelsorge ist ein wichtiges geistliches Instrumentarium, um das gemeinsame Leben zu fördern. Im seelsorgerlichen Umgang in der Gemeinde sind besonders die Grundsätze von Liebe, Barmherzigkeit und Diskretion für uns leitend.
Seelsorge dient der „Heiligung“ jedes Glaubenden, d. h., dem „heil werden des Lebens in seiner Unvollkommenheit vor Gott.“ Ihr Ziel ist die Begleitung und Veränderung des verletzten Lebens auf das größere Leben bzw. auf eine größere Lebendigkeit hin.
In der Bewältigung alltäglicher Probleme bewährt sich Seelsorge z. B. in Gesprächsbegleitung, im Austausch in den Gemeindegruppen und der persönlichen Sterbe- und Trauerbegleitung.

Da die Gemeinde heute stärker wahrnimmt, dass es z. B. Streit, Trennungen, Alkoholmissbrauch, Gewalterfahrungen in Familien und erstorbene Liebe in Ehen auch unter Gemeindemitgliedern gibt, ist sie bemüht, ihren Mitgliedern in solchen Situationen zum Leben zu helfen. Ihnen weiterhin in der Gemeinde eine Heimat zu geben und trotz des persönlichen Schicksals und Scheiterns eine aktive Mitarbeit zu ermöglichen, sieht sie als Voraussetzung für eine gelingende Seelsorge.

Im geistlichen Prozess der jüngsten Vergangenheit haben wir erkannt, dass die Vorbildfunktion in leitenden Ämtern durch das persönliche Scheitern nicht in Frage gestellt bzw. aufgehoben wird, da sich gerade darin der Glaube an die Gnade Gottes und das Festhalten an der Gemeinde bewährt bzw. vorbildlich ist.

In einigen Gemeindeversammlungen hat sich gezeigt, dass es aus Gründen des unterschiedlichen Informationsflusses bei den einzelnen Gemeindemitgliedern und aus Gründen der Wahrung der Personenwürde nicht gut ist, öffentlich seelsorgerliche Einzelfälle zu diskutieren und zu entscheiden. Deshalb berät und beschließt seelsorgliche Einzelfallanliegen der Kreis, der sich aus erfahrenen Mitarbeitern (seelsorgerliche Begleiter), der Gemeindeleitung und dem Pastor zusammensetzt. Über das Ergebnis wird die Gemeindeversammlung informiert.

3.3 Gemeinsame Verantwortung teilen/Organe der Mitarbeit

Kommt der persönlichen Verantwortung in der Mitarbeit große Bedeutung zu, so führt sie in einer Gemeinschaft doch nur zum Ziel, wenn sie miteinander geteilt wird. Deshalb gibt es in unserer Gemeinde verschiedene Organe, in denen Verantwortung gemeinsam getragen wird:

  • Die Gemeindeleitung berät regelmäßig – in der Regel einmal im Monat – die Belange der Gemeindearbeit und führt die Geschäfte.
  • Auf der Gesamtmitarbeiterkonferenz (GMK) diskutieren und beraten die Gemeindeleitung, die Mitarbeiter aller Gemeindegruppen und interessierte Gemeindemitglieder über Schwerpunkte, Zielsetzungen und Termine der Gemeinde. Die Gesamtmitarbeiterkonferenz (GMK) findet in der Regel zweimal im Jahr statt.
  • Gemeindeversammlungen, zu denen alle Gemeindemitglieder eingeladen sind, werden einberufen so oft dies nötig ist.
  • Regelmäßig findet im Frühjahr die Jahresgemeindeversammlung statt, in der vor allem der Haushalt der Gemeinde verabschiedet und anstehende Wahlen (z.B. zur Gemeindeleitung) durchgeführt werden.